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Hochschulstart.de

DoSV - Dialogorientiertes Serviceverfahren

Die Carl von Ossietzky Universität nimmt mit allen zulassungsbeschränkten Fach-Bachelor-Studiengängen (1. Fachsemester) am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil.

Für die Bewerbung in diese Studiengänge ist zuvor eine Registrierung unter www.hochschulstart.de notwendig!

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Fach-Bachelor-Studiengang (1. Fachsemester) erfolgt wie gewohnt bei der Universität Oldenburg, erfordert jedoch zusätzlich die Registrierung bei hochschulstart.de. Dort erhalten Sie Benutzerdaten, die Sie für die Bewerbung im Bewerbungsportal der Universität Oldenburg benötigen.

Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars erhalten Sie als Datei zum Ausdrucken den Antrag auf Immatrikulation. Senden Sie diesen zusammen mit den aufgeführten Unterlagen fristgerecht an die Universität Oldenburg.

 

zum Bewerbungsportal

der
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

 

Wichtiger Hinweis
Bitte nutzen Sie bei Ihrer Bewerbung und in der weiteren Kommunikation KEINE E-Mail-Adressen von hotmail / outlook / live / windowslive / icloud / gmail !

Derzeit können wir leider keine E-Mails an diese Adressen verschicken.

Wichtiger Hinweis

  • Adressänderungen oder weitere Änderungen der persönlichen Daten erfolgen ausschließlich bei hochschulstart.de
  • Sie dürfen sich nur für einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang an der Universität Oldenburg bewerben!

Der Weg von der Bewerbung bis zum Studienplatz

1. Registrierung auf hochschulstart.de

  1. Registrierung bei hochschulstart.de
  2. Aktivierungslink aus E-Mail bestätigen und unter hochschulstart.de anmelden
  3. Persönliche Daten zur weiteren Verwendung notieren (drucken)
  4. Registrierung im Bewerbungsportal der Universität Oldenburg unter Eingabe der BID und BAN von hochschulstart.de
    • Daten von hochschulstart.de verwenden
    • Den persönlichen Daten ein Passwort hinzufügen
    • Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung mit Aktivierungslink

2. Bewerbung bis zum 15.07.

Bewerbung über das Bewerbungsportal der Universität Oldenburg bis zum 15.07. 
Zum Abschicken Ihrer Bewerbung nutzen Sie die BAN von hochschulstart.de.

Bis auf wenige Ausnahmen müssen zunächst keine schriftlichen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Ausnahmen:

Folgende Bewerbende müssen zusätzlich bis zum 15.07. bestimmte, in der Online-Bewerbung benannte Unterlagen einreichen.

  • Berufsqualifizierte (ohne Abitur)
  • Bevorzugte Zulassung
  • Härtefall
  • Zweitstudienbewerber*innen

Falls Sie sich an mehreren Hochschulen bewerben, die ebenfalls am DoSV teilnehmen, so können Sie über hochschulstart.de Ihre persönliche Rangfolge der Studienwünsche die sogenannte Prioritätenfestlegung bestimmen.

3. Koordinierungsphase (16.07. - 24.08.)

Die Erläuterungen von Hochschulstart.de erläutern im Detail, was genau während dieser Phase zu beachten ist.

Hochschulstart.de > Bewerben & Beobachten > Koordinierung

Bitte beachten: Sie können insgesamt nur ein Zulassungsangebot annehmen! 

4. Lokales Nachrückverfahren (ab 25.08.)

Nach Abschluss der Koordinierungsphase findet an der Universität Oldenburg, sofern noch Plätze in einem der o.g. Studiengänge zu besetzen sind, ein lokales Nachrückverfahren statt. 
An diesem Nachrückverfahren nehmen alle Bewerber*innen automatisch teil, die sich form- und fristgerecht an der Universität beworben haben und

  1. im zentralen Verfahren über hochschulstart.de keinen ihrer dort gestellten Studienwünsche ein Zulassungsangebot erhalten haben
  2. alle Bewerbungen, die am Ende der Koordinierungsphase eine automatische Zulassung für einen Studienwunsch erhalten haben, der niedriger priorisiert ist als der Studienwunsch Universität Oldenburg. (Beispiel: Die automatische Zulassung erfolgte in Ihrer fünften Priorität und bisher hatten Sie kein Angebot von der Universität Oldenburg, die Ihre erste Priorität war.)

Sofern Sie bereits bei hochschulstart.de ein Zulassungsangebot aktiv angenommen haben, würden Sie bei der Universität Oldenburg nicht mehr am Nachrückverfahren teilnehmen.

Das lokale Nachrückverfahren ist von hochschulstart.de losgelöst und Sie erhalten den entsprechenden Bescheid von der Universität Oldenburg.

5. Bescheide

Wenn Sie unser Zulassungsangebot im Portal von hochschulstart.de angenommen haben, wird Ihnen im Online-Portal (stums) der Universität Oldenburg ein Zulassungsbescheid bereit gestellt. Dem Zulassungsbescheid können Sie das weitere Vorgehen (Einschreibung an der Universität) mit Ihren individuellen Fristen entnehmen.

Sollten Sie im Bewerbungsverfahren für das Wintersemester KEIN Zulassungsangebot erhalten, werden Ihnen am Ende des Verfahrens Ablehnungsbescheide aller von Ihnen ausgewählten Hochschulen zugesandt.

Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten und angenommen haben, welches nicht Ihrer höchsten Priorität entspricht, erhalten Sie Ablehnungsbescheide nur für die Hochschulen, die Sie höher priorisiert haben.

Die Ablehnungsbescheide werden zentral von hochschulstart.de versandt. 

6. Rückstellung

Der Punkt Rückstellung ist nur anzugeben, wenn Sie NICHT vorhaben das Studium dieses Wintersemester zu beginnen, sondern in dieser Zeit einen anerkannten Dienst (z. B. Bundesfreiwilligendienst) ableisten. Sie haben dann im darauffolgenden Jahr einen Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Ihnen wird KEIN Studienplatz für dieses Wintersemester zugesprochen!

Bitte beachten Sie: In der Koordinierungsphase haben Sie noch die Möglichkeit, ALLE Zulassungsangebote, die Sie in dieser Phase erhalten haben, zurückzustellen. Ab der Entscheidungsphase können Sie nur noch das Ihnen aktuell zugesprochene Zulassungsangebot zurückstellen.

7. Online-Einschreibung

Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten und dieses über das Portal von hochschulstart.de angenommen haben, wird Ihnen im Bewerbungsportal der Universität Oldenburg ein Zulassungsbescheid bereit gestellt.

Um sich dann für den Studiengang einzuschreiben, melden Sie sich im Bewerbungsportal der Universität (stums) an und führen die Online-Immatrikulation innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist durch. 
Im Anschluss werden Sie aufgefordert, den Immatrikulationsantrag auszudrucken und mit weiteren dort benannten Unterlagen fristgerecht an die Universität zu senden.

Sollte die Immatrikulation nicht innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist beantragt werden, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. 

(Stand: 29.05.2024)  | 
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